Rechtliche und normative Grundlagen (Auszug)

Einem Puzzle gleicht oft die Vielzahl von Normen, Verordnungen und EU-Richtlinien, die die Anforderungen an eine Technische Dokumentation / Betriebsanleitung regeln. Unsere Technischen Redakteure behalten hier für Sie den Überblick.
Jede Menge Normen, Richtlinien, Verordnungen und Gesetze regelt heute, was Unternehmen beachten müssen, damit ihre Produkte sicher anwendbar und dokumentiert sind. Doch wer hier einen Fehler macht oder etwas vergisst, für den kann es im schlimmsten Fall teuer werden:
- Die EU-Maschinenrichtlinie 98/37/EG ist der Klassiker der Produktsicherheitsvorschriften in Europa. Außer grundlegenden Angaben zur sicheren Konstruktion von Maschinen enthält sie auch bedeutsame Vorschriften zur Betriebsanleitung und zur Konformitätserklärung/CE-Kennzeichnung, ohne die keine Maschine in Europa vertrieben werden darf. Darüber hinaus gibt es eigene EU-Richtlinien für weitere Produktkategorien.
- Die DIN EN 12100 - vormals DIN EN 292 - enthält als sog. Sicherheitsgrundnorm die grundlegenden Vorschriften zur inhärent sicheren Konstruktion und Dokumentation einer Maschine. Die Einhaltung der Norm löst die sog. Konformitätsvermutung aus: dass im Einklang mit den Sicherheitsvorschriften der Maschinenrichtlinie konstruiert und dokumentiert wurde und die Maschine daher ungehindert in ganz Europa verkauft werden darf.
- Die DIN EN ISO 14121 (Sicherheit von Maschinen - Risikobeurteilung, vormals DIN EN 1050) enthält detaillierte Vorschriften zur Risikobeurteilung, die jeder Hersteller bei der Konstruktion von Maschinen vornehmen muss, bevor er sein Produkt in Europa verkaufen darf.
- Die DIN EN 62079 (Erstellen von Anleitungen) ist die "Bibel" eines jeden verantwortungsvollen Technischen Redakteurs und auch eines unserer Hauptwerkzeuge.
- Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ist in Deutschland die nationale Umsetzung der EU-Maschinenrichtlinie.
- Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) regelt in Deutschland die Verantwortung des Herstellers für mangelhafte Produkte - ein Mangel ist auch eine fehlende oder ungenügende Betriebsanleitung/Bedienungsanleitung.
- Die Gesellschaft für Technische Kommunikation (tekom) ist der Branchenverband in Deutschland für alle, die mit Technischer Dokumentation zu tun haben, und gibt regelmäßig Empfehlungen. Auch wir sind Mitglied der tekom.
- u. v. m.